Betriebszeiten
Der Thermalpark öffnet um 10:00 Uhr morgens und bleibt bis 18:00 Uhr in der Nebensaison durchgehend geöffnet und bis 19:00 in der Hochsaison durchgehend geöffnet, außer in eventualen Fällen höherer Gewalt aufgrund widriger Wetterbedingungen oder zum Schutz der Sicherheit von Menschen.
Jeden Abend endet das Badevergnügen 30 Minuten vor Betriebsschluss, um den Kunden die Möglichkeit zum Umziehen und das Verlassen der Anlage zu geben.
Unter Betriebsschluss ist die vollständige Schließung der Tore des Thermalparks zu verstehen.
Niemand darf bei geschlossenen Toren das Becken betreten.
Eintritt in den Thermalpark
Die Eintrittskarte berechtigt zur Nutzung aller Spielgeräte und Dienstleistungen, mit Ausnahme der Gastronomiebetriebe und der Sonnenschirmvermietung.
Gemäß Artikel 55 des it. Verbrauchergesetzes können Eintrittskarten in keinem Fall erstattet werden.
Die Eintrittskarte ist auf Aufforderung dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Jeder, der nicht in der Lage ist, die Eintrittskarte vorzuweisen, muss den Park verlassen.
An Eintrittsangebote gebundene Abonnements sind immer zum Zeitpunkt des Kaufs zu bezahlen.
Parkordnung
Es ist verboten, zusätzliche Liegestühle oder Sonnenliegen im Poolbereich aufzustellen.
Alle Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet und stets beaufsichtigt werden.
Es ist strengstens verboten, gekleidet ins Wasser zu gehen. Die Verwendung von Neoprenanzügen und badegeeigneter technischer Kleidung ist zulässig.
Der Zugang in die Schwimmbäder ist über die entsprechenden Leitern oder durch das Eintauchen in das Wasser vom Rand möglich.
Springen, andere Personen in die Schwimmbäder werfen und am Beckenrand laufen ist verboten.
Es ist verboten, Radios, iPods usw. ohne Kopfhörer zu benutzen, und es besteht auch mit Kopfhörern die Verpflichtung, eine angemessene Lautstärke zu halten, um andere Kunden nicht zu stören.
Bei Regen und bei Gewitter sind die Schwimmbecken sofort zu verlassen.
Es ist verboten, Seifen oder Shampoos in den Duschen am Beckenrand zu verwenden.
An Tagen mit Windböen müssen die Sonnenschirme zum Schutz der Sicherheit der Badegäste geschlossen bleiben.
Es ist strengstens verboten, Glasbehälter jeder Art mitzuführen.
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, im Schwimmbeckenbereich Strandhandtücher, Handtücher oder Matten auszubreiten.
Der Zugang zum Maschinenraum und zu den verschiedenen Technikräumen ist nicht gestattet.
Hygienevorschriften
Es ist zwingend vorgeschrieben, vor dem Betreten des Wassers durch das Fußwaschbecken zu gehen und zu duschen.
Personen mit offenen oder verbundenen Wunden oder mit Schürfwunden, Läsionen oder Hautveränderungen infektverdächtiger Art (Warzen, Dermatitis, Mykosen, usw.) ist das Betreten der Schwimmbecken untersagt. In einem solchen Fall, wird das Sicherheitspersonal den Zugang zu den Pools verweigern.
Alle Kleinkinder sind verpflichtet, Windeln zu tragen, um mögliche „peinliche Zwischenfälle“ zu vermeiden.
Haustiere, mit Ausnahme von Blindenhunden für Behinderte, sind im Beckenbereich nicht erlaubt.
Verhaltensregeln
Alle Besucher sind verpflichtet, den Vorschriften und Anweisungen des Personals nachzukommen.
Der Zugang zu den Schwimmbädern setzt die Kenntnis und Akzeptanz dieser Vorschriften voraus.
Sollten Sie sich auch nur geringfügig unwohl fühlen, unterbrechen Sie bitte die Badetätigkeit und informieren Sie das Sicherheitspersonal.
Nach längerem Sonnenbaden ist es notwendig, sich langsam in das Wasser zu begeben, um einen Kälteschock zu vermeiden. Es wird insbesondere Minderjährigen und gebrechlichen Personen empfohlen, sich nicht zu lange und während der heißesten Stunden des Tages der Sonne auszusetzen.
Keine Person darf so handeln, dass die Sicherheit und Gesundheit ihrer selbst oder anderer gefährdet ist. Ein solches Verhalten und ein unangemessener Sprachgebrauch ist Grund für die Verweisung aus dem Park.
Benutzen Sie die bereitgestellten Einrichtungen mit Respekt.
Halten Sie sich unbedingt an die Anweisungen der Bademeister und befolgen Sie die im Park ausgehängten Hinweise.
Haftung
Der Park lehnt jede Verantwortung für Unfälle oder Schäden an Personen oder Eigentum ab, die durch unkluges Handeln oder Nichteinhaltung der „Sicherheitsvorschriften“ des Parks verursacht werden.
Die Geschäftsleitung haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von unbeaufsichtigten Gegenständen innerhalb der Struktur.
Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung für Personen- oder Sachschäden Dritter ab; das Servicepersonal ist berechtigt, jederzeit einzugreifen und die Einhaltung dieser Vorschriften zu verlangen.